der MindMade GmbH für Teilnehmer an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (Stand: September 2026)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen [im Folgenden ,,Veranstaltung“] und der MindMade GmbH [im Folgenden ,,Veranstalter“].
Als Konsument im Sinne dieser Bedingungen gilt eine natürliche Person, welche die Veranstaltung für persönliche oder familiäre Bedürfnisse bucht und nicht in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Als geschäftlicher Teilnehmer gilt jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, welche die Veranstaltung in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bucht. Massgebend ist die objektive Zweckrichtung der Buchung; die im Rahmen der Anmeldung gemachte Angabe des Teilnehmers ist hierfür ein Indiz, aber nicht allein ausschlaggebend. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts, insbesondere das Obligationenrecht (OR), Art. 8 UWG betreffend missbräuchliche Geschäftsbedingungen gegenüber Konsumenten sowie die prozessualen Schutzbestimmungen für Konsumentenverträge.
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Eine Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschliesslich über die Anmeldemaske auf der Webseite zur jeweiligen Veranstaltung. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers zum Abschluss eines Teilnahmevertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen oder elektronischen Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Bei Veranstaltungen mit limitierter Teilnehmerzahl werden eingehende Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein genereller Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer vor Abgabe der Anmeldung ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit hat, sie in zumutbarer Weise zu speichern oder auszudrucken, und ihre Geltung im Anmeldeprozess aktiv bestätigt. Besonders belastende oder ungewöhnliche Klauseln, insbesondere zu Annullierungskosten, Haftungsbeschränkungen, Bild-/Tonaufnahmen, Datenschutz und Gerichtsstand, sind im Anmeldeprozess klar und hervorgehoben kenntlich zu machen.
Die Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung und die darin enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem veranstaltungsspezifischen Programm. Die Teilnahmegebühr versteht sich in CHF pro Person und Veranstaltungstermin, zuzüglich der jeweils anwendbaren schweizerischen Mehrwertsteuer.
Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Programmänderungen vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Ebenso behält sich der Veranstalter vor, Termin und Ort der Veranstaltung aus wichtigem Grunde zu ändern.
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, etc.), wegen Ausfall mindestens eines gebuchten Veranstaltungsteils, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, wird der Teilnehmer umgehend informiert. In diesen Fällen wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet oder – nach Wahl des Teilnehmers – als Gutschrift für eine andere Veranstaltung des Veranstalters ausgestellt.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie für Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, soweit dies nach zwingendem schweizerischem Recht zulässig ist. Vorbehalten bleibt die Haftung des Veranstalters für rechtswidrig verursachte Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. An- und Abreise sowie Übernachtungen organisiert, bucht und bezahlt der Teilnehmer eigenverantwortlich.
Die Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Rechnung; diese ist grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 Abs. 1 OR, sofern kein höherer zulässiger Verzugszins vereinbart wurde. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, soweit dieser nachgewiesen wird.
Ein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht unabhängig von der Zahlung nicht generell.
Ein Teilnehmer kann Forderungen des Veranstalters nur mit Gegenforderungen verrechnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Verrechnung nach Art. 120 ff. OR erfüllt sind und die Gegenforderung unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.
Die Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit nicht der Veranstalter vorgängig zustimmt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Art. 164 ff. OR, entgegenstehen.
Annulliert der Teilnehmer seine Anmeldung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 100.00 zuzüglich der jeweils anwendbaren schweizerischen Mehrwertsteuer, sofern und soweit dem Veranstalter entsprechende administrative Aufwendungen entstanden sind. Bei späterer Annullierung oder Nichterscheinen kann der Veranstalter die Teilnahmegebühr ganz oder teilweise verlangen, soweit dies unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen, einer möglichen Ersatzbelegung und der Umstände des Einzelfalls angemessen ist. Eine allfällige Pauschale darf nicht zu einer übermässigen Konventionalstrafe führen; Art. 163 Abs. 3 OR bleibt vorbehalten. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag geschuldet. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit und ohne Zusatzkosten benannt werden, sofern die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Die Annullierung ist in Textform an den Veranstalter zu richten (MindMade GmbH, Asylstrasse 11, 6340 Baar, Schweiz, Kontakt@mindmade.group) und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Annullierung in Textform.
Bei kostenfreien Veranstaltungen erhebt der Veranstalter bei einer Annullierung der Anmeldung bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn keine Gebühr. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Veranstalter eine Ausfallpauschale von höchstens CHF 100.00 zuzüglich der jeweils anwendbaren schweizerischen Mehrwertsteuer pro Veranstaltungstag verlangen, sofern dem Veranstalter entsprechende Kosten entstanden sind und keine Ersatzbelegung möglich war. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag geschuldet.
Eine kostenfreie Annullierung ist bis zum Zugang der Anmeldebestätigung möglich. Erfolgt die Annullierung nach Zugang der Anmeldebestätigung oder weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt –, kann der Veranstalter die Teilnahmegebühr ganz oder teilweise verlangen, soweit dies unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen, einer möglichen Ersatzbelegung und der Umstände des Einzelfalls angemessen ist. Art. 163 Abs. 3 OR bleibt vorbehalten. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag geschuldet. Ein Ersatzteilnehmer kann auch hier jederzeit und ohne Zusatzkosten benannt werden, sofern die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Meldet sich ein Teilnehmer als Konsument über die Anmeldemaske auf der Webseite zur Veranstaltung an, besteht nach schweizerischem Recht für Online-Anmeldungen grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritts- oder Annullierungsrecht besteht nur, soweit es in diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich vorgesehen ist oder zwingende gesetzliche Bestimmungen ein solches Recht vorsehen.
Freiwilliges Rücktrittsrecht: Ungeachtet der gesetzlichen Ausgangslage räumt der Veranstalter Konsumenten freiwillig das Recht ein, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen, sofern die Veranstaltung noch nicht begonnen hat und die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Der Widerruf ist an MindMade GmbH, Asylstrasse 11, 6340 Baar, Schweiz, kontakt@mindmade.group, zu richten.
Folgen des freiwilligen Rücktritts: Im Fall eines fristgerechten Rücktritts erstattet der Veranstalter bereits geleistete Zahlungen innert 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, soweit keine bereits erbrachten Leistungen oder berechtigten Aufwendungen anzurechnen sind.
Ausschluss des freiwilligen Rücktrittsrechts: Das freiwillige Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat, die Dienstleistung vollständig erbracht wurde oder der Teilnehmer ausdrücklich verlangt hat, dass der Veranstalter vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.
Für Teilnehmer, welche die Veranstaltung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen, besteht dieses freiwillige Rücktrittsrecht nicht.
Die gedruckten und elektronischen Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und des jeweiligen Verfassers gestattet. Für die inhaltliche Richtigkeit der Vorträge, Präsentationen und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit ein Haftungsausschluss nach schweizerischem Recht zulässig ist; vorbehalten bleibt insbesondere die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Übersichtsaufnahmen (Foto, Film, Ton) vom Veranstaltungsgeschehen anfertigen zu lassen und für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden, soweit einzelne Teilnehmer dabei nicht erkennbar im Vordergrund stehen. Sollen einzelne Teilnehmer erkennbar und gezielt abgebildet oder aufgenommen werden, holt der Veranstalter hierfür vorab eine gesonderte Einwilligung des betroffenen Teilnehmers ein. Teilnehmer, die nicht abgebildet werden möchten, können dies jederzeit gegenüber dem Veranstalter oder dem beauftragten Fotografen/Kamerateam vor Ort anzeigen. Presse und Fernsehen dürfen eigene Aufnahmen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters anfertigen. Eigene Fotografien, Film- und Tonmitschnitte durch Teilnehmer sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
Finden Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter statt, die nicht im Eigentum oder Besitz des Veranstalters stehen, haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nicht für Unfälle sowie für Verlust oder Beschädigung von dessen Eigentum, soweit dies nach zwingendem schweizerischem Recht zulässig ist. Vorbehalten bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Teilnehmer wird gebeten, wertvolle Gegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen und den Hinweisen sowie der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts Folge zu leisten.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung sowie die Anweisungen des Veranstalters und des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten. Er hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer, Referenten und Mitarbeiter des Veranstalters nicht gestört oder gefährdet werden.
Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten, insbesondere bei Störung des Veranstaltungsablaufs, Gefährdung anderer Personen oder Missachtung berechtigter Anweisungen des Veranstalters oder des Veranstaltungsortes, ist der Veranstalter nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass dem Veranstalter ein Zuwarten nicht zumutbar ist, insbesondere bei Gefahr für Leib oder Leben Dritter.
Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Erfolgt der Ausschluss ohne einen die Verhältnismäßigkeit wahrenden Grund, bleiben die Ansprüche des Teilnehmers unberührt.
Der Veranstalter bearbeitet Personendaten der Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung nach Massgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) und der Datenschutzverordnung (DSV). Soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgrund ihres räumlichen Anwendungsbereichs zusätzlich anwendbar ist, bleibt deren Anwendung vorbehalten. Die Datenschutzerklärung muss im Anmeldeprozess vor Abgabe der Anmeldung leicht zugänglich verlinkt sein und mindestens die Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Bearbeitungszwecke, die Kategorien bearbeiteter Personendaten, die Empfänger oder Empfängerkategorien, allfällige Bekanntgaben ins Ausland einschliesslich Staaten und Garantien, die Speicherdauer oder Kriterien hierfür sowie die Rechte der betroffenen Personen enthalten.
Soweit der Veranstalter eine Teilnehmerliste erstellt und diese an andere Teilnehmer der Veranstaltung weitergibt, erfolgt dies nur, wenn die aufgeführten Teilnehmer hierzu im Rahmen der Anmeldung jeweils gesondert eingewilligt haben oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden; die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt hiervon unberührt.
Einwilligungen im Anmeldeprozess, insbesondere für Teilnehmerlisten, Marketingkommunikation sowie gezielte Foto-, Film- oder Tonaufnahmen einzelner Teilnehmer, sind getrennt von der Annahme dieser AGB einzuholen. Sie dürfen nicht vorausgewählt sein, müssen protokolliert werden und müssen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.
Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse, insbesondere geänderte Rechtsprechung oder Gesetzeslage, erforderlich ist und die Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Für bereits abgeschlossene Anmeldungen gelten die Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Anmeldung gültigen Fassung.
Für Streitigkeiten mit geschäftlichen Teilnehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Für Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen gelten die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 ZPO: Der Konsument kann am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien klagen; Klagen des Veranstalters gegen einen Konsumenten sind am Wohnsitz des beklagten Konsumenten zu erheben. Ein Vorausverzicht des Konsumenten auf diese Gerichtsstände ist nach Art. 35 ZPO ausgeschlossen.
Bei internationalen Sachverhalten bleiben die Vorschriften des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sowie, soweit anwendbar, des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) vorbehalten. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, soweit sie nach den anwendbaren zwingenden Bestimmungen wirksam vereinbart werden kann.
Es gilt materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG), soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen am gewöhnlichen Aufenthalt eines Konsumenten bleiben vorbehalten, sofern sie nach den anwendbaren kollisionsrechtlichen Regeln nicht abbedungen werden können.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit zulässig, ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese Teilnahmebedingungen zusätzlich in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt, ist im Fall von Abweichungen oder Auslegungszweifeln die deutsche Fassung massgeblich.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, an einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, soweit eine solche Pflicht nicht durch zwingendes schweizerisches Recht vorgeschrieben ist.